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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Von Mark Damon Harvey

Version: 01.11.2024

1. Gegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mark Damon Harvey (die "AGB") gelten für alle Leistungen (die "Leistungen"), die Mark Damon Harvey, Zürich, Schweiz ("Mark Damon Harvey" "ich", "mir" und dergleichen) gegenüber seinen Kunden (der "Kunde") erbringt (Mark Damon Harvey und der Kunde jeweils einzeln eine "Partei" und gemeinsam die "Parteien"). 

Der Kunde stimmt diesen AGB zu, indem er ein Angebot von Mark Damon Harvey annimmt, Leistungen über die Website "markdamonharvey.swiss" bezieht oder ein Master Service Agreement ("MSA") mit Mark Damon Harvey abschliesst, in welchen auf diese AGB Bezug genommen wird (ein solches Angebot, ein MSA zusammen mit allen weiteren Vertragsbestandteilen, einschliesslich dieser AGB nachfolgend der "Vertrag"), wodurch ein Vertrag zwischen den Parteien zustande kommt.

Der Anwendbarkeit etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, im Vertrag sei etwas anderes bestimmt. 

2. Leistungen von Mark Damon Harvey

Mark Damon Harvey erbringt die Leistungen in Übereinstimmung mit dem Vertrag (u.a. einschliesslich etwaiger Leistungsbeschreibungen und Service Level Agreements).

Soweit im Vertrag vereinbart, stellt Mark Damon Harvey dem Kunden eine angemessene Dokumentation, wie z.B. Bedienungs- und Installationsanleitungen zur Verfügung. Ferner kann Mark Damon Harvey nach Vereinbarung Schulungen für den Kunden durchführen. Deren Art und Umfang sowie die damit verbundenen Preise werden im Vertrag vereinbart.

Mark Damon Harvey ist in der Gestaltung der Art und Weise der Leistungserbringung frei, soweit im Vertrag nichts anderes bestimmt ist. Er ist jedoch verpflichtet, sich mit dem Kunden und anderen Beteiligten abzustimmen, soweit dies für das jeweilige Projekt erforderlich ist. 

Mark Damon Harvey ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen und zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Dritte und Hilfspersonen (insbesondere Subunternehmer) beizuziehen. 

 

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde wird Mark Damon Harvey, seine Mitarbeiter und die von Mark Damon Harvey zur Leistungserbringung eingesetzten Dritten mit allen zumutbaren Mitteln, soweit erforderlich rechtzeitig und aktiv unterstützen, bei der Durchführung der erforderlichen Vorbereitungs- und Bereitstellungsmassnahmen (einschliesslich der Beschaffung aller erforderlichen Rechte und Genehmigungen) mitwirken, alle relevanten Informationen zur Verfügung stellen und den erforderlichen Zugang zu seinen Systemen und Ressourcen gewähren.

Darüber hinaus gelten die besonderen Mitwirkungspflichten, die im Vertrag festgelegt sind.

Der Kunde trägt alle Kosten, die ihm im Rahmen der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten entstehen.

Mark Damon Harvey wird versuchen, die Leistungen auch dann zu erbringen, wenn der Kunde seinen vertraglich vereinbarten Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. In diesem Fall wird Mark Damon Harvey den Kunden unverzüglich unter Setzung einer angemessenen Nachfrist auf die nicht oder nicht ordnungsgemäss erfüllten Mitwirkungspflichten und die Folgen hinweisen, die für den Kunden im Falle der Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten innerhalb der Nachfrist zu erwarten sind. Ist nach Ablauf der Nachfrist der rechtmässige Zustand durch den Kunden nicht wiederhergestellt, ist Mark Damon Harvey berechtigt, die Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen und/oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

Im Falle der Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemässen Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden hat der Kunde zusätzlich zu den vorgenannten Rechtsbehelfen Mark Damon Harvey den dadurch entstehenden Mehraufwand zu den im Vertrag genannten Preisen zu vergüten. Soweit im Vertrag keine Preise genannt sind, gelten die Standardpreise von Mark Damon Harvey.

4. Informationspflicht

Jede Partei informiert die andere Partei unverzüglich über alle Umstände, Entwicklungen, Vorkommnisse und Erkenntnisse, die für die andere Partei im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages oder mit dem Vertragsverhältnis als solchem von Bedeutung sein könnten, soweit nicht gesetzliche oder vertragliche Geheimhaltungspflichten entgegenstehen.

5. Gebühren, Bezahlung und Spesen

Die Preise für die Erbringung der Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag.

Mark Damon Harvey ist berechtigt, die vereinbarten Preise (a) im Voraus, (b) im Zeitpunkt des Bezugs, (c) im Anschluss an den Bezug oder (d) auf wiederkehrender Basis in Rechnung zu stellen. Mark Damon Harvey kann Zahlungen per Rechnung verlangen. Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum netto zahlbar. Der Kunde gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist ohne weiteres in Verzug. Es gilt der gesetzliche Verzugszinssatz. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, hat Mark Damon Harvey zudem das Recht, die Erbringung der Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Rechnungen auszusetzen.

Sämtliche Preise verstehen sich exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sonstiger Steuern, Abgaben und Gebühren. 

Sofern nicht ausdrücklich im Vertrag festgelegt, sind die Preise und Zahlungsverpflichtungen für die Leistungen nicht stornierbar, bereits bezahlte Gebühren werden nicht zurückerstattet und die bestellten Mengen/Subskriptionen können während der jeweiligen Vertragslaufzeit nicht reduziert werden.

Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Spesen (d.h. alle notwendigen und angemessenen Auslagen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Reise-, Unterkunfts-, Verpflegungs- und sonstige Geschäftskosten, die Mark Damon Harvey bei der Erbringung der Leistungen entstehen, zusammen die "Spesen") vom Kunden zu tragen.

Ist der Kunde mit den in Rechnung gestellten Preise oder Spesen nicht einverstanden (die "Rechnungsanfechtung") muss er dies innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der jeweiligen Rechnung Mark Damon Harvey begründet und in Textform mitteilen und die Art und Höhe der bestrittenen Preise angeben (die "Mitteilung über die Rechnungsanfechtung"). Der Kunde ist verpflichtet, mit Mark Damon Harvey zusammenzuarbeiten, um alle in Übereinstimmung mit dieser Bestimmung eingereichten Mitteilungen zur Rechnungsanfechtungen unverzüglich zu bearbeiten und zu lösen. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass er für den Fall, dass er keine Mitteilung über die Rechnungsanfechtung in Übereinstimmung mit dem Vorstehenden einreicht, auf alle Rechte zur Anfechtung einer solchen Rechnung verzichtet und dass alle in einer solchen Rechnung aufgeführten Preise und Spesen als korrekt und für den Kunden verbindlich angesehen werden. Im Falle einer Rechnungsanfechtung ist der Kunde weiterhin verpflichtet, alle unbestrittenen Gebühren und Spesen zu bezahlen.

 

6. Verzug von Mark Damon Harvey

Vertraglich vereinbarte Fristen gelten mit der Erbringung der jeweiligen Leistung durch Mark Damon Harvey als eingehalten.

Hält Mark Damon Harvey eine im Vertrag festgelegte wesentliche vertragliche Frist (fester Meilenstein, d.h. Leistungspflicht mit einer definierten Frist) nicht ein, kommt Mark Damon Harvey nach Ablauf einer vom Kunden in einer schriftlichen Mahnung (E-Mail ausreichend) gesetzten angemessenen Nachfrist in Verzug. Kommt Mark Damon Harvey seiner Leistungspflicht auch bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht nach, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits im Wesentlichen vertragsgemäss erbrachte Leistungen (oder Teile davon), die vom Kunden in objektiv zumutbarer Weise als solche genutzt werden können, sind Mark Damon Harvey in voller Höhe zu bezahlen. Ein Rücktritt vom Vertrag lässt diese Leistungen unberührt und sie unterliegen weiterhin den einschlägigen Bestimmungen des Vertrages.

7. Abnahmeprozess für einmalige Leistungen

7.1 Allgemeines

Vereinbaren die Parteien im Vertrag bestimmte Leistungen mit entsprechenden Abnahmekriterien (Werkvertrag), so ist die Lieferpflicht von Mark Damon Harvey mit der Abnahme dieser Leistungen durch den Kunden gemäss den Abnahmekriterien erfüllt. Der Kunde hat die Abnahme in Textform (E-Mail ausreichend) zu erklären. Die Leistungen gelten mangels ausdrücklicher gegenteiliger schriftlicher Erklärung des Kunden als abgenommen, wenn der Kunde die Leistungen bereits seit mindestens 60 Tagen im Betrieb verwendet. 

Vereinbaren die Parteien die Abnahme von Teilergebnissen, so erfolgt die Abnahme unter dem Vorbehalt der Endabnahme. Mit der erfolgreichen Endabnahme beginnen die Gewährleistungsfristen zu laufen.

7.2 Mängel bei der Abnahme

Die Abnahme ist aufzuschieben, wenn der Kunde im Rahmen der Abnahmeprüfung wesentliche Mängel feststellt. Der Kunde ist verpflichtet, Mark Damon Harvey die von ihm behaupteten wesentlichen Mängel nachzuweisen und, soweit möglich, wiederzugeben. Mark Damon Harvey wird die Mängel innerhalb einer angemessenen, der Ursache und der Art des Mangels angemessenen Frist beseitigen und die betreffende Leistung erneut zur Abnahme durch den Kunden bereitstellen.

Kann der Mangel nicht innerhalb einer der Ursache und der Art des Mangels angemessenen Frist behoben werden, so hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zur Nachbesserung des Mangels zu setzen. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, ist der Kunde berechtigt, (a) eine angemessene Herabsetzung der jeweiligen Vergütung zu verlangen oder (b) vom Vertrag zurückzutreten, wenn es sich um einen erheblichen Mangel handelt, der den Kunden daran hindert, die Leistungen in vollem Umfang zu nutzen. Diejenigen Leistungen oder Teile davon, die bereits im Wesentlichen vertragsgemäss erbracht wurden und vom Kunden als solche in objektiv zumutbarer Weise genutzt werden können, sind in voller Höhe zu bezahlen. Ein Rücktritt vom Vertrag lässt diese Leistungen unberührt und sie unterliegen weiterhin den einschlägigen Bestimmungen des Vertrages.

Geringfügige Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme, müssen aber von Mark Damon Harvey innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist behoben werden.

 

8. Gewährleistung

8.1 Wiederkehrende Leistungen: Verfügbarkeit, Qualität & Sicherheit

Mark Damon Harvey erbringt die Leistungen in professioneller und sorgfältiger Weise. Ist ein Service Level Agreement (SLA) Bestandteil des Vertrages, so gelten die entsprechenden Bestimmungen dieses SLA. Sofern im Vertrag (einschliesslich des SLA) nichts anderes vereinbart ist, gibt es keine Zusicherungen oder Gewährleistungen hinsichtlich der Verfügbarkeit, Qualität, Sicherheit oder des Supports der Leistungen. Die Leistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen ("best effort") erbracht. Im Falle von Ausfällen, Störungen und Verzögerungen wird Mark Damon Harvey seine verfügbaren Ressourcen in angemessener und üblicher Weise nutzen, um die Leistungen zu erbringen oder die Ausfälle oder Störungen zu beheben, ohne jedoch diesbezüglich Zusicherungen zu machen.

 

8.2 Einmalige Leistungen: Gewährleistung

Mark Damon Harvey gewährleistet, dass die Leistungen den vertraglich vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Abnahme (gemäss Ziff. 7 dieser AGB).

Mängel müssen in Textform (E-Mail ausreichend) in nachvollziehbarer Form unter Nachweis der betreffenden Mängel und aller für die Mängelerkennung zweckdienlichen Angaben mitgeteilt werden. Der Kunde ist verpflichtet, die Mängel nach Möglichkeit wiederzugeben.

Bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Mangels kann der Kunde zunächst die kostenlose Beseitigung des Mangels verlangen (Nachbesserung). Der Kunde hat Mark Damon Harvey bei der Beseitigung von Mängeln im erforderlichen Umfang zu unterstützen. Kann der Mangel nicht innerhalb einer der Ursache und der Art des Mangels angemessenen Frist behoben werden, so hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zur Nachbesserung des Mangels zu setzen. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, ist der Kunde berechtigt, (a) eine angemessene Herabsetzung der jeweiligen Vergütung zu verlangen oder (b) vom Vertrag zurückzutreten, wenn es sich um einen erheblichen Mangel handelt, der den Kunden daran hindert, die Leistungen in vollem Umfang zu nutzen. Diejenigen Leistungen oder Teile davon, die bereits im Wesentlichen vertragsgemäss erbracht wurden und vom Kunden als solche in objektiv zumutbarer Weise genutzt werden können, sind in voller Höhe zu bezahlen. Ein Rücktritt vom Vertrag lässt diese Leistungen unberührt und sie unterliegen weiterhin den einschlägigen Bestimmungen des Vertrages.

Bei Mängeln, die nicht kurzfristig behoben werden können, hat Mark Damon Harvey das Recht, dem Kunden eine Übergangslösung (Workaround) zur Verfügung zu stellen.

 

8.3 Rechtsgewährleistung

Mark Damon Harvey gewährleistet, dass die Leistungen keine Schutzrechte Dritter verletzen, welche die vertragsgemässe Nutzung der Leistungen durch den Kunden ausschliessen oder einschränken.

Versucht ein Dritter, den Kunden an der vertragsgemässen Nutzung der Leistungen unter Berufung auf angeblich höherrangige Schutzrechte zu hindern, wird der Kunde Mark Damon Harvey hiervon unverzüglich in Textform (E-Mail ausreichend) unterrichten. Sofern der Kunde Mark Damon Harvey unverzüglich benachrichtigt und zumutbare Unterstützung leistet, wird Mark Damon Harvey nach eigener Wahl entweder (i) die betreffenden Leistungen so ändern, dass sie die Schutzrechte des jeweiligen Dritten nicht mehr verletzen, jedoch alle wesentlichen Anforderungen des Kunden erfüllen, (ii) dem Kunden auf eigene Kosten eine Lizenz von dem Dritten beschaffen oder (iii) den Anspruch des Dritten bestreiten. Für den Fall, dass der Kunde von dem Dritten gerichtlich in Anspruch genommen wird, wird der Kunde Mark Damon Harvey die ausschliessliche Kontrolle über die Prozessführung übertragen und alle hierzu erforderlichen Handlungen vornehmen. Vorbehaltlich dessen trägt Mark Damon Harvey die Verfahrenskosten (einschliesslich angemessener Anwaltskosten) und ersetzt dem Kunden den unmittelbaren Schaden, der durch ein rechtskräftiges Urteil gegen den Kunden entsteht. Der Kunde verwirkt seine Ansprüche nach dieser Bestimmung, wenn er Mark Damon Harvey die Kontrolle über die Prozessführung entzieht oder nicht überlässt, insbesondere wenn er ohne ausdrückliche Zustimmung von Mark Damon Harvey Ansprüche Dritter ganz oder teilweise durch Vergleich oder Anerkennung beseitigt.

 

8.4 Ausschluss der Gewährleistung

Die Gewährleistung von Mark Damon Harvey ist ausgeschlossen in Fällen oder Umständen, deren Ursachen ausserhalb des Einflussbereiches von Mark Damon Harvey liegen und/oder die ganz oder teilweise dem Kunden und/oder nicht von Mark Damon Harvey beauftragten Dritten zuzurechnen sind (z.B. Änderungen der Software oder unsachgemässe Nutzung der Leistungen). Die Gewährleistung ist ferner ausgeschlossen, wenn es sich um Ereignisse oder Umstände handelt, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind. Für vom Kunden bereitgestellte Ressourcen (z.B. Softwarelizenzen) wird keine Gewährleistung übernommen. Darüber hinaus übernimmt Mark Damon Harvey mangels abweichender Vereinbarung im Vertrag keine Gewähr dafür, dass die Leistungen in allen vom Kunden gewünschten Kombinationen, mit allen möglichen Daten oder mit anderen IT-Systemen oder Programmen ununterbrochen und fehlerfrei genutzt werden können.

 

9. Haftung

Mark Damon Harvey haftet für nachgewiesene direkte Schäden im Falle einer Vertragsverletzung, es sei denn, Mark Damon Harvey weist nach, dass ihn kein Verschulden trifft. Die Haftung ist auf die Höhe der vertraglich geschuldeten Vergütung für das Jahr, in dem der Schaden eintritt, begrenzt. Die Haftung ist unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Personenschäden.

Die Haftung von Mark Damon Harvey für mittelbare, indirekte oder Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Datenverlust, Rufschädigung und Ansprüche Dritter, ist ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Haftung, wenn die Hauptursache des Schadens im Machtbereich des Kunden liegt. 

10. Höhere Gewalt

Keine der Parteien haftet für Schäden, Verluste oder Verzögerungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen (z. B. Lawinen, Überschwemmungen, Erdrutsche usw.), Kriegshandlungen, Terrorismus, Unruhen, Streiks, Pandemien, DDOS-Attacken, Hacking, Malware, Ransomware, unvorhersehbare behördliche Beschränkungen und kriminelle Handlungen Dritter.

Kann Mark Damon Harvey seinen vertraglichen Verpflichtungen aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend herausgeschoben. 

Wird jedoch die Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung durch einen solchen Umstand für einen Zeitraum von 90 Tagen oder mehr verhindert, so ist jede Partei berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 90 Tagen zu kündigen. Im Falle einer Kündigung durch den Kunden werden alle Gebühren aus dem Vertrag sofort fällig und sind anteilig bis zum Zeitpunkt der Kündigung zu bezahlen.

11. Rechte an geistigem Eigentum

11.1 Allgemeines

Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, werden im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen durch Mark Damon Harvey keine Eigentums- oder Nutzungsrechte auf den Kunden übertragen.

11.2 Nutzungsrecht

Mark Damon Harvey gewährt dem Kunden ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und auf die Laufzeit des Vertrags beschränktes Recht, die Leistungen in Übereinstimmung mit und in dem Umfang zu nutzen, der im Vertrag vereinbart wurde.

12. Geheimhaltung und Datenschutz

12.1 Vertragliche Geheimhaltungspflichten

Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen über die andere Partei oder deren Kunden und Geschäftsbeziehungen, die ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages oder des Vertragsverhältnisses im Allgemeinen bekannt werden, vertraulich zu behandeln.

Die Parteien verpflichten sich, solche Informationen ihren Mitarbeitern, sonstigen Erfüllungsgehilfen und beteiligten oder sonstigen Dritten nur in dem Umfang zugänglich zu machen, wie es den Parteien nach dem Vertrag gestattet ist oder zu dem die andere Partei zuvor zugestimmt hat. Mark Damon Harvey ist berechtigt, die Informationen an von ihm beauftragte Dritte (z.B. Subunternehmer) im In- und Ausland weiterzugeben, soweit dies im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Erfüllung des Vertrages erforderlich ist.

Die Geheimhaltungspflichten der Parteien gelten nicht für Informationen, die:

    • zum Zeitpunkt der Offenlegung durch die offenlegende Partei bereits öffentlich bekannt waren;

    • der anderen Partei bereits bekannt waren, bevor sie von der offenlegenden Partei zugänglich gemacht wurden;

    • der anderen Partei rechtmässig von einem Dritten ohne Beschränkung der Offenlegung zur Verfügung gestellt wurden;

    • von der anderen Partei intern entwickelt wurden, ohne dass vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei verwendet oder darauf Bezug genommen wurde.

Die Geheimhaltungspflichten erstrecken sich auch auf Informationen, die vor Abschluss des Vertrages ausgetauscht wurden, und gelten auch nach dessen Beendigung weiter, solange eine Partei ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung hat, in der Regel jedoch für einen Zeitraum von mindestens drei Jahren nach Beendigung des betreffenden Vertrages.

12.2 Gesetzliche oder behördliche Geheimhaltungspflichten

Mark Damon Harvey ist verpflichtet, Informationen über den Kunden, die durch gesetzliche oder behördliche Geheimhaltungspflichten geschützt sind, vertraulich zu behandeln, soweit Mark Damon Harvey im Vertrag oder in sonstiger Weise in Textform auf die Unterstellung des Kunden unter solche Pflichten hingewiesen worden ist. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Informationen, die durch das Bankgeheimnis, das Amtsgeheimnis, das Fernmeldegeheimnis und sozialversicherungsrechtliche Geheimhaltungspflichten geschützt sind.

12.3 Datenschutz

Die Parteien beachten beim Umgang mit Personendaten jederzeit die geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere die Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes und der EU-DSGVO. Dazu gehört auch die Umsetzung angemessener technischer und organisatorischer Massnahmen. Es gilt die separate Datenschutzerklärung (abrufbar unter: https://www.markdamonharvey.swiss/datenschutz-separat).

12.4 Gemeinsame Bestimmungen

Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten offenlegen, wenn und soweit eine solche Offenlegung aufgrund einer gerichtlichen Anordnung oder aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung erforderlich ist. Soweit gesetzlich zulässig, wird die andere Partei im Voraus über eine solche Offenlegung informiert, und die offenlegende Partei kooperiert mit der anderen Partei in Bezug auf die Art und Weise der Offenlegung und ergreift alle angemessenen Massnahmen und nutzt alle angemessenen Rechtsmittel, um die Offenlegung zu verhindern und die vertrauliche Behandlung der offenzulegenden Informationen zu erreichen.

Informationen und personenbezogene Daten, die für die Erfüllung des Vertrages oder im Rahmen der Geschäftsbeziehung als solche nicht mehr benötigt werden, sind zu löschen (oder im Falle personenbezogener Daten zu anonymisieren), vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Aufbewahrungspflichten oder berechtigter Interessen der jeweiligen Partei an einer weiteren Aufbewahrung, soweit eine solche gesetzlich vorgesehen ist. Jede Partei ergreift in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um die vertraulichen Informationen und personenbezogenen Daten (einschliesslich gespeicherten Informationen und Daten) zu schützen.

13. Einhaltung von Gesetzen und Vorgaben

Die Parteien werden alle auf sie anwendbaren Gesetze und Vorgaben einhalten. Mark Damon Harvey wird alle Gesetze und Vorgaben einhalten, die für Mark Damon Harvey als Anbieter der vertraglich vereinbarten Leistungen allgemein gelten. Der Kunde ist verantwortlich für die Ermittlung und Spezifizierung der Anforderungen von Gesetzen und Vorgaben, die auf das Geschäft des Kunden anwendbar sind, insbesondere derjenigen, die sich auf die Leistungen beziehen, die der Kunde im Rahmen des Vertrages bezieht.

14. Sistierung von Leistungen durch Mark Damon Harvey

Mark Damon Harvey ist berechtigt, den Zugang des Kunden zu den Leistungen sofort und ohne weitere Ankündigung zu sistieren oder einzuschränken: 

    • wenn der Kunde mit der Bezahlung der nach dem Vertrag geschuldeten Vergütungen in Verzug ist; 

    • wenn der Kunde gegen eine Bestimmung des Vertrages verstösst; 

    • wenn Mark Damon Harvey den Vertrag aus wichtigem Grund kündigt; 

    • wenn der ungestörte Betrieb und die Bereitstellung der Leistungen durch Mark Damon Harvey aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, gefährdet ist. 

Die Aussetzung der Leistungen lässt das Recht zur ausserordentlichen Kündigung nach Ziffer 13.2 dieser AGB unberührt.

15. Laufzeit, Beendigung und Wirkung der Beendigung

15.1 Laufzeit und ordentliche Kündigung

Der Vertrat tritt zu dem darin angegebenen Datum in Kraft und wird – vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung gemäss den nachstehenden Bestimmungen – für die darin angegebene Laufzeit abgeschlossen.

15.2 Kündigung aus wichtigem Grund

Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn:

    • die andere Partei ihre Pflichten aus dem Vertrag wesentlich verletzt (einschliesslich, in Bezug auf den Kunden, der Nichtzahlung vereinbarter Vergütungen ab Eintritt des Verzugs) und die Verletzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Mitteilung der anderen Partei behoben hat; 

    • die andere Partei die Auflösung beschliesst oder auf andere Weise ihren Betrieb einstellt;

    • die andere Partei in Konkurs getreten ist, eine Nachlassstundung eingeleitet hat oder zahlungsunfähig ist.

15.3 Wirkung der Kündigung

Bei einer Kündigung des Vertrags hat der Kunde ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung den Zugang zu den Leistungen und die anderweitige Nutzung der Leistungen (ausser ggf. während einer vereinbarten Übergangszeit) und aller vertraulichen Informationen von Mark Damon Harvey (wie in Ziffer 10.1 definiert) unverzüglich einzustellen.

Kündigt Mark Damon Harvey den Vertrag wegen eines nicht geheilten wesentlichen Verstosses des Kunden aus wichtigem Grund im Sinne von Ziff. 13.2, werden alle Gebühren aus dem Vertrag sofort fällig und sind innerhalb von 10 Tagen nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung zu bezahlen.

Die Kündigung des Vertrags berührt die im Zeitpunkt der Kündigung entstandenen Rechte (insbesondere das Recht von Mark Damon Harvey, die Zahlung aller Vergütungen zu verlangen, die der Kunde bis zum Zeitpunkt der Kündigung zu zahlen hat), Ansprüche und/oder Verbindlichkeiten einer der Parteien nicht und lässt alle anderen Rechte und/oder Rechtsbehelfe unberührt, die eine der Parteien aus dem Vertrag hat. 

Die Kündigung des Vertrags hat ferner keine Auswirkungen auf die Klauseln, die ihrer Natur nach die Beendigung des Vertrages überdauern, insbesondere, aber nicht abschliessend, die Klauseln in Bezug auf die Rechte an geistigem Eigentum, die Haftung, die Geheimhaltung und das anwendbare Recht und den Gerichtsstand.

16. Änderungen

16.1 Änderungen von Leistungen und Preisen

Wünscht der Kunde Änderungen der vertraglich festgelegten Leistungen, so hat er dies Mark Damon Harvey in Textform mitzuteilen ("Change Request"). Mark Damon Harvey wird unverzüglich mitteilen, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie insbesondere auf die zu erbringenden Leistungen sowie auf die Preise und gegebenenfalls auf die vertraglichen Fristen hat. Die vom Kunden gewünschten Änderungen der Leistungen von Mark Damon Harvey sowie die Anpassung der Preise, etwaiger vertraglicher Fristen und sonstiger Vertragsbedingungen sind vor Ausführung in Textform zu vereinbaren und auf Wunsch einer Partei von beiden Parteien zu unterzeichnen (z.B. durch einen Nachtrag zum Vertrag).

Mark Damon Harvey kann die Leistungen jederzeit (z.B. aufgrund von Weiterentwicklungen) anpassen, sofern dadurch die Nutzung der Leistungen durch den Kunden nicht beeinträchtigt wird. Ferner behält sich Mark Damon Harvey das Recht vor, Änderungen an den Leistungen, die die Nutzung durch den Kunden betreffen, sowie Anpassungen der Preise vorzunehmen. Mark Damon Harvey wird den Kunden über solche Änderungen in geeigneter Weise (z.B. per E-Mail) informieren. Erhöht Mark Damon Harvey die Preise in einer Weise, die zu einem höheren Gesamtpreis für den Kunden führt, oder ändert Mark Damon Harvey die Leistungen wesentlich zum Nachteil des Kunden, so wird Mark Damon Harvey den Kunden rechtzeitig informieren und der Kunde kann den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen kündigen. Unterlässt der Kunde dies, so gelten die Änderungen als genehmigt. Anpassungen der Preise infolge einer Änderung von gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes), infolge einer Anpassung an die Teuerung (gemäss dem Konsumentenpreisindex (LIK) des Bundesamtes für Statistik) und Erhöhungen der Preise durch Dienstleistungspartner oder andere Drittanbieter von Mark Damon Harvey gelten nicht als Erhöhung der Preise unter dieser Ziffer und berechtigen den Kunden nicht zur Kündigung des Vertrags.

 

16.2 Vertragliche Änderungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages (einschliesslich Änderungen dieser Bestimmung) sind nur dann rechtswirksam, wenn sie schriftlich (mit handschriftlicher Unterschrift) oder in elektronischer Form (z.B. als elektronische Datei, die einen Scan der Unterschrift(en), eine Unterschrift mit DocuSign, Skribble oder eines anderen Anbieters elektronischer Signaturen enthält) abgeschlossen werden.

Mark Damon Harvey behält sich jedoch das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Mark Damon Harvey wird den Kunden über solche Änderungen in geeigneter Weise (z.B. per E-Mail) informieren. Ändert Mark Damon Harvey die AGB erheblich zum Nachteil des Kunden, so wird Mark Damon Harvey den Kunden rechtzeitig informieren und der Kunde kann den Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen kündigen. Unterlässt der Kunde dies, so gelten die Änderungen als genehmigt.

17. Weitere Bestimmungen

Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen oder Absichtserklärungen zwischen den Parteien in dieser Hinsicht.

Der Verzicht auf die Geltendmachung einer Verletzung des Vertrags oder die Nichtdurchsetzung von Rechten aus dem Vertrag kann nicht als Verzicht auf die Durchsetzung anderer Rechte oder desselben Rechts in der Zukunft ausgelegt werden.

Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung des Vertrages ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht. Eine unwirksame oder teilweise unwirksame oder nicht durchsetzbare oder teilweise nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung (ggf. durch Gerichtsbeschluss) zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck dieser Bestimmung am nächsten kommt, und die Parteien verpflichten sich, alle diesbezüglich erforderlichen Vereinbarungen und Dokumente zu unterzeichnen. Das gleiche Verfahren wird angewandt, wenn sich eine Lücke im Vertrag herausstellt.

Die Parteien verpflichten sich, den Vertrag oder die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei auf Dritte zu übertragen/abzutreten.

Durch den Vertrag wird keine Vertretungsberechtigung, einfache Gesellschaft, kein Joint Venture und kein Arbeitsverhältnis begründet, und keine der Parteien ist befugt, die andere Partei in irgendeiner Weise zu binden.

Alle Mitteilungen zwischen den Parteien im Rahmen des Vertrags sind per E-Mail oder Brief an die auf dem Deckblatt des Vertrages angegebenen Adressen zu richten. Dies gilt nicht für Bekanntmachungen und Mitteilungen über betriebliche Angelegenheiten.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Alle Meinungsverschiedenheiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, werden nach Möglichkeit einvernehmlich beigelegt. Ist dies nicht möglich, so wird ein Mediationsverfahren von einem unabhängigen Rechtsanwalt durchgeführt. Kann die Meinungsverschiedenheit nicht innerhalb von 60 Tagen nach Beginn des Mediationsverfahrens beigelegt werden, so steht es den Parteien frei, die ordentlichen Gerichte anzurufen.

Der Vertrag unterliegt in jeder Hinsicht dem materiellen Recht der Schweiz unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) und der Bestimmungen des internationalen Privatrechts.

Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben, einschliesslich solcher, die seinen gültigen Abschluss, seine Rechtsgültigkeit, seine Änderung oder seine Auflösung betreffen, sind ausschliesslich die Gerichte der Stadt Zürich in der Schweiz zuständig.

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